AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Linda Surber Visuelle Gestaltung


1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Auftraggeber:in und Linda Surber.
Mit der Erteilung eines Auftrages (mündlich oder schriftlich) anerkennt der:die Auftraggeber:in die allgemeinen
Geschäftsbedingungen.




2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.




3. Leistungen

Linda Surber erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:

– Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung

– Konzeption und Entwurf

– Detailgestaltung und Ausführung

– Realisation und Produktionsüberwachung




4. Urheberhecht

Die Urheberrechte an allen von Linda Surber geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich Linda Surber. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der:die Auftraggeber:in ohne Einverständnis von Linda Surber nicht berechtigt ist,
Änderungen an den betroffenen Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen.




5. Nutzungsumfang und Nutzungsrecht

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Linda Surber geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber:in abgeschlossenen Vertrages (schriftlich wie mündlich). Insbesondere dürfen von Linda Surber
geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem:der Auftraggeber:in ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nicht anderst vereinbart, bezieht sich die
inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den:die Auftraggeber:in auf die einmalige Verwendung der von Linda Surber geschaffenen Werke.
Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der:die Auftraggeber:in die Erlaubnis von Linda Surber einzuholen und sie gemäss Absprache zu entschädigen. Will der:die Auftraggeber:in nach Auftragserfüllung oder Rücktritt die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Skizzen,
Ideen oder Werke unverändert weiternutzen, erfordert dies die Einräumung des uneingeschränkten Nutzungsrechtes durch Linda Surber. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig,
solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und digital bearbeitbaren Daten (Indesign, Illustrator etc.) erwirbt der:die Auftraggeber:in kein Eigentum.
Wünscht der:die Auftraggeber:in die Übergabe der digital bearbeitbaren Daten (Indesign, Illustrator etc.), erfordert dies eine zusätzliche, honorarwirksame, Vereinbarung.




6. Gewährleistung

Bei Verwendung, Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken Dritter (bspw. Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Linda Surber ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des:der Auftraggeber:in davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dem entsprechend keine Rechte
Dritter verletzt werden.




7. Externe Zulieferung

Linda Surber ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Gegenüber dem:der Auftraggeber:in handelt Linda Surber stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.







8. Haftung

Mängel sind Linda Surber unter Aufforderung zu deren Behebung unverzüglich nach Empfang der Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Linda Surber zur Mängelbehebung entstehen, trägt der:die Auftraggeber:in. Bei allen Aufträgen erhält der Kunde ein «Gut zur Ausführung» / «Gut zum Druck» und hat dieses zu kontrollieren und innerhalb der gesetzten Frist zurück zusenden.

Linda Surber lehnt jede Haftung ab, wo Fehler oder Änderungswünsche vom:von der Auftraggeber:in beim «Gut zur Ausführung» / «Gut zum Druck» nicht beanstandet wurden oder wenn der Kunde das «Gut zur Ausführung» /
«Gut zum Druck» nicht rechtzeitig zurücksendet und es dadurch zu Terminverschiebungen kommt. Linda Surber übernimmt keine Haftung für Schäden die vom:von der Auftraggeber:in oder von Dritten verursacht werden.




9. Namensnennung, Verwendung und Belegexemplare

9.1

Linda Surber ist zur Anbringung ihres Namens bzw. ihres Logos auf jedem von ihm entworfenen Werk/Produkt berechtigt. Form, Dauer und Art der Kennzeichnung müssen mit dem Kunden besprochen werden.

9.2

Von allen produzierten Arbeiten sind Linda Surber unaufgefordert 5 einwandfreie Belegexemplare zu zustellen.

9.3

Linda Surber steht das Recht zu diese Belegexemplare als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.




10. Terminverbindlichkeit

Verbindlich vereinbarte Termine können von Seiten Linda Surber nur eingehalten werden, wenn die dafür nötigen vorrangigen Termine von Seiten Auftraggeber:in oder Dritter ebenfalls eingehalten werden. Linda Surber übernimmt keine
Haftung für Kosten, die entstehen wenn Dritte oder der:die Auftraggeber:in sich nicht an Terminverbindlichkeiten halten.




11. Druckaufträge

Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zum Druck» und hat dieses zu kontrollieren, zu visieren und innerhalb der gesetzten Frist zurückzusenden.

Linda Surber lehnt jede Haftung ab, wo Fehler oder Änderungswünsche vom:von der Auftraggeber:in beim «Gut zum Druck» nicht beanstandet wurden, oder wenn der Kunde das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig zurücksendet und es dadurch zu Terminverschiebung seitens der Druckerei kommt. Wird auf die Farbtreue des Druckgutes grossen Wert gelegt, so wird zusätzlich zum «Gut zum Druck» ein elektronisches oder ein analoges Proof (Andruck) erstellt. Diese Dienstleistung wird dem Kunden zusätzlich verrechnet.

Farbabweichungen unter 15% sind jedoch auch bei vorrangigem Proof nicht auszuschliessen. Linda Surber lehnt jegliche Haftung bei solch minimalen Farbabweichungen ab.




12. Reduktion oder Annullierung des Auftrages

Grundsätzlich ist jeder der vier Bereiche unter Position 2 dieser Geschäftsbedingungen für sich oder als ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag annulliert oder reduziert hat Linda Surber Anspruch auf das Honorar
gemäss vorstehenden Bestimmungen und pro rata temporis. Darüber hinaus hat Linda Surber das Anrecht:

– Auf Verrechnung aller Unkosten und gegebenenfalls Vorleistungen Dritter

– Auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung entstandenen Kosten darauf seine
bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages zu verrechnen und anderweitig zu verwenden.




13. Zahlungsbedingungen

Ist nichts anderes vereinbart gilt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Linda Surber Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.


Linda Surber Visuelle Gestaltung
Lindenplatz 14
8203 Schaffhausen
info@lindasurber.ch
lindasurber.ch

Stand: 25. April 2024